Seit vielen Jahren beschäftigt sich Amnesty International mit rechtswidrigen Polizeiverhalten in Deutschland wie beispielsweise dem Racial Profiling. Dies ist eine anlasslose Kontrolle von Menschen allein aufgrund äußerer Merkmale wie Haut und Haarfarbe. Grundlage solcher Kontrollen ist oft § 22 Abs. 1 a BPolG ().
Da in Deutschland weiterhin behauptet wird, es gäbe weder ein Rassismus Problem innerhalb der Polizei, noch würde Racial Profiling vorkommen, gibt es nur wenig statistische Daten. Allerdings hatte die EU Agency for fundamental rigths 2017 eine europaweite Studie zum Thema Minderheiten und Diskriminierung veröffentlicht, in welcher deutlich wurde, dass knapp 20% von Migranten_innen in Deutschland von Racial Profiling betroffen waren und über 50 % gaben an, dass Sie bei der letzten anlasslosen Kontrolle das Gefühl hatten dieser nur aufgrund äußerer Merkmale ausgesetzt zu sein. Aus diesem Grund empfahl die Kommission eine ausführliche Studie zum Thema Rassismus und Intoleranz innerhalb der deutschen Polizei.
Innenminister Seehofer lehnte eine solche Studie als nicht sinnvoll ab, da dieses Vorgehen in der polizeilichen Praxis verboten sei und entsprechende Vorkommnisse Ausnahmefälle seien. Aufgrund aufgedeckter Chatverläufe rechter Polizisten_innen konnte nun doch ein Kompromiss geschlossen werden, sodass nun eine Studie über den schwierigen Polizeialltag erstellt werden soll, welcher sich auch damit befasst, wie Polizisten_innen radikalisiert und rassistisch werden und handeln können.
Amnesty fordert deshalb:
- eine öffentliche Anerkennung der Existenz von Racial Profiling und dass diese in keinem Fall legal und gerechtfertig ist.
- quantitative und qualitative Studien von unabhängigen Stellen zum Ausmaß von Racial Profiling und Rassismus innerhalb der Polizei
- § 22 Abs. 1 a BPolG zu streichen
- unabhängige, leicht zugängliche und mehrsprachliche Beschwerdestellen
- polizeiliche Aus-/Fortbildung verbessern und verpflichtende Antirassismus-Trainings einzuführen
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